Pflegeversicherung und Realkosten
Demographischer Wandel
Die Lebenserwartung der deutschen Bevölkerung steigt rasant. Bereits heute sind mehr als 17 Millionen Deutsche älter als 65 Jahre. Tendenz steigend.
Dieser Personenkreis ist in erhöhtem Maße vom Risiko der Pflegebedürftigkeit betroffen. Resultierend aus dem demographischen Wandel wurde in Deutschland 1995 das „Gesetz zur sozialen Absicherung des Risikos der Pflegebedürftigkeit“ verabschiedet. Nach dem Grundsatz „Pflegeversicherung folgt Krankenversicherung“ sind die Träger der Pflegepflichtversicherung die soziale Pflegeversicherung und die privaten Versicherungsunternehmen.
Versicherter Personenkreis
Soziale Pflegepflichtversicherung | Private Pflegepflichtversicherung |
Alle Pflichtmitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung | Alle privat Krankenvollversicherten mit einem Tarif, der allgemeine Krankenhausleistungen beinhaltet |
Alle freiwillig gesetzlich Krankenversicherten | Kinder sind beitragsfrei in der privaten Pflegeversicherung mitversichert |
alle Familienversicherten (Kinder, Ehepartner) in der gesetzlichen Krankenversicherung sind auch beitragsfrei in der Pflegeversicherung mitversichert | Beihilfeberechtigte Personen (Beamte, auch Empfänger freier Heilfürsorge wie Soldaten) |
Für die beitragsfreie Mitversicherung von Kindern ergeben sich folgende Bedingungen
- Kinder, bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres
- Kinder, bis zur Vollendung des 23. Lebensjahres, wenn nicht erwerbstätig
- Im Rahmen einer Schulausbildung, Studium, Wehr- und Zivildienst bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres.
- Ehegatten mit einem Verdienst unter der Geringfügigkeitsgrenze
Begriff der Pflegebedürftigkeit nach SGB XI
Seit dem 01.01.2017 werden körperliche, geistige und psychische Einschränkungen gleichermaßen erfasst und in die
Einstufung einbezogen. Mit der Begutachtung wird der Grad der Selbstständigkeit in sechs verschiedenen Bereichen
gemessen und – mit unterschiedlicher Gewichtung – zu einer Gesamtbewertung zusammengeführt. Daraus ergibt sich die Einstufung in einen Pflegegrad.
Mobilität
Bewertung 10%
(z.B. Fortbewegen innerhalb des Wohnbereichs, Treppensteigen etc.)
Kognitive und kommunikative Fähigkeiten
Bewertung 15% (z.B. örtliche und zeitliche Orientierung etc.)
Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
Bewertung 15% (z.B. nächtliche Unruhe, selbstschädigendes und autoaggressives Verhalten)
Selbstversorgung
Bewertung 40% (z.B. Körperpflege, Ernährung, etc.)
Bewältigung von und selbstständiger
Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und
Belastungen
Bewertung 20% (z.B. Medikation, Wundversorgung, Arztbesuche, Therapieeinhaltung)
Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte
Bewertung 15% (z.B. Gestaltung des Tagesablaufs)
Einstufung in den Pflegegrad
Soziale Pflegeversicherung
Über den medizinischen Dienst der Kranken- und Pflegekassen (MDK)
Private Pflegeversicherung
Über die Firma Medicproof (Tochtergesellschaft des PKV Verbands)
Folgende fünf Grade der Pflegebedürftigkeit werden unterschieden
- Pflegegrad 1
- Pflegegrad 2
- Pflegegrad 2 mit eingeschränkter Alltagskompetenz
- Pflegegrad 3
- Pflegegrad 3 mit eingeschränkter Alltagskompetenz
- Pflegegrad 4
- Pflegegrad 4 mit eingeschränkter Alltagskompetenz
- Pflegegrad 5
Gesetzliche Regelungen der privaten Pflegepflichtversicherung
Die folgenden Bedingungen gelten für alle Verträge, die nach der Einführung der Pflegepflichtversicherung 1995 abgeschlossen wurden.
- Kontrahierungszwang
- kein Ausschluss von Vorerkrankungen
- keine längeren Wartezeiten als in der sozialen Pflegeversicherung
- keine Staffelung der Beiträge nach Geschlecht
- keine Beitragshöhe, die den Höchstbeitrag der sozialen Pflegeversicherung übersteigt
- Beitragsfreie Mitversicherung der Kinder des Versicherungsnehmers
Voraussetzung ist eine mindestens 5-jährige Vorversicherungszeit in der privaten Pflege- oder Krankenversicherung
- beitragsfreie Mitversicherung der Kinder des Versicherungsnehmers
Beitrag zur sozialen und privaten Pflegepflichtversicherung
Soziale Pflegeversicherung | Private Pflegeversicherung | |
Beitragsberechnung | 2,55 % vom Bruttogehalt Arbeitnehmer und Arbeitgeber teilen sich den Beitrag (je 1,275%) Kinderlose Arbeitnehmer zahlen nach Vollendung des 22. Lebensjahres einen Zuschlag von 0,25% | Nach dem Eintrittsalter Zum Teil nach Gesundheitszustand (Vorerkrankungen können zu einem Risikozuschlag führen) |
Höchstbeitrag | 2,55% der Beitragsbemessungsgrenze (4.350 €) | Siehe Höchstbeitrag soziale Pflegeversicherung Für Personen mit Beihilfeanspruch gilt ein Höchstbeitrag von 40% des allgemeinen Höchstbeitrags (2,55% v. 4.350 €) Ehegattenhöchstbeitrag: bei 150% des Gesamtbeitrages |
Leistungen aus der Pflegeversicherung
Häusliche Pflege
Sachleistungen (monatlich) | Geldleistungen (monatlich) | |
Pflegegrad 1 | Leistungen nach § 28a SGB XI | Leistungen nach § 28a SGB XI |
Pflegegrad 2 | 689 € | 316 € |
Pflegegrad 3 | 1.298 € | 545 € |
Pflegegrad 4 | 1.612 € | 728 € |
Pflegegrad 5 | 1.995 € | 901 € |
Die Leistungen aus der privaten Pflegepflichtversicherung müssen den Leistungen der sozialen Pflegeversicherung nach Art und Umfang gleichwertig sein. Der Unterschied besteht darin, dass privat Versicherte keine Sachleistung, sondern eine der Höhe nach gleiche Kostenerstattung erhalten.
Mit ambulanten Pflegesachleistungen können Versicherte die Hilfe eines ambulanten Pflegedienstes in Anspruch nehmen. Ambulante Pflegesachleistungen können auch mit dem Pflegegeld kombiniert werden.
Stationäre Pflege
monatlich | |
Pflegegrad 1 | Zuschuss in Höhe von 125 Euro |
Pflegegrad 2 | 770 € |
Pflegegrad 3 | 1.262 € |
Pflegegrad 4 | 1.775 € |
Pflegegrad 5 | 2.005 € |
Für Versicherte in vollstationärer Pflege (Pflegegrade 2 bis 5) wird ein einrichtungseinheitlicher Eigenanteil festgeschrieben.
Übergangspflege für Menschen ohne Pflegestufe bzw. Pflegegrad
Es gibt Fälle, in denen Menschen vorübergehend Pflege benötigen, ohne dass eine Pflegebedürftigkeit im Sinne der Pflegeversicherung vorliegt, zum Beispiel nach einer Operation oder aufgrund einer akuten schwerwiegenden Erkrankung. Bisher hatten Patientinnen und Patienten hierbei keinen Anspruch auf gesetzliche Leistungen. Diese Versorgungslücke schließt das Krankenhausstrukturgesetz mit der sogenannten Übergangspflege als neue Leistung der Krankenkassen.
Eintritt des Pflegefalles - Welche Kosten entstehen für Pflegebedürftige und Angehörige?
Frau Müller (80) erlitt nach einem Sturz auf den Hinterkopf im eigenen Garten eine Gehirnerschütterung. Nach einem längeren Krankenhausaufenthalt und mehreren operativen Eingriffen konnte eine vollständige Genesung nicht mehr erreicht werden. Frau Müller wurde durch diesen Sturz zu einem schwerstpflegebedürftigen Menschen und lebt seither im Pflegeheim.
Besonders bei älteren Menschen kann ein scheinbar harmloser Unfall zu einer dauerhaften Pflegebedürftigkeit führen.
Beispiel: Kosten bei häuslicher Pflege durch einen Pflegedienst
Pflegegrad 1 | Pflegegrad 2 | Pflegegrad 3 | Pflegegrad 4 | Pflegegrad 5 | |
Durchschnittliche Kosten pro Monat | * | 810 € | 1.380 € | 2.655 € | 3.360 € |
Leistungen aus der gesetzlichen und privaten Pflegeversicherung | 689 € | 1.298 € | 1.612 € | 1.995 € | |
Eigenleistung durch den Versicherten | 121 € | 82 € | 1.043 € | 1.365 € |
* zu Pflegegrad 1 können die Kosten derzeit nicht berechnet werden, da es keine korrespondierende Pflegestufe und damit keine statistische Erhebung gibt
Beispiel: Kosten bei vollstationärer Pflege im Pflegeheim
Pflegegrad 1 | Pflegegrad 2 | Pflegegrad 3 | Pflegegrad 4 | Pflegegrad 5 | |
Durchschnittliche Kosten pro Monat | * | 2.597 € | 2.798 € | 3.146 € | 3.294 € |
Leistungen aus der gesetzlichen und privaten Pflegeversicherung | 770 € | 1.262 € | 1.775 € | 2.005 € | |
Eigenleistung durch den Versicherten | 1.827 € | 1.536 € | 1.371 € | 1.289 € |
* zu Pflegegrad 1 können die Kosten derzeit nicht berechnet werden, da es keine korrespondierende Pflegestufe und damit keine statistische Erhebung gibt
Diese beiden Kostenbeispiele machen deutlich, dass die Eigenleistung durch den Versicherten für die häusliche oder stationäre Pflege kaum aufzubringen ist. In diesem Fall müssen die Angehörigen für eine gute Betreuung im Pflegefall tief in die Tasche greifen. Per Gesetz sind die Nachkommen oder nächsten Verwandten dazu verpflichtet, finanziell für die pflegebedürftigen Angehörigen aufzukommen (§ 1601 BGB). Besonders bei der Pflegestufe II und III ergeben sich große Versorgungslücken zwischen Kosten und Leistung, die oft nicht vollständig zu schließen sind. Eine Unterbringung in einem kostengünstigeren Pflegeheim oder die Kosteneinsparung bei dem häuslichen Pflegedienst sind für den Versicherten oft eine unschöne Alternative.
Schließung der Versorgungslücke mit einer Pflegezusatzversicherung
Checkliste bei Eintritt des Pflegefalls - was ist zu beachten?
- Benachrichtigung der Kranken- oder Pflegekasse durch den Versicherten oder deren Angehörige
- Nach Antragstellung bei der Pflegekasse erfolgt die Begutachtung zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit durch den Medizinischen Dienst oder Medicproof.
- Erfassung der Tätigkeiten, bei denen Hilfe benötigt wird (z. B. Waschen, Anziehen, Essen) und die Dauer dieser Hilfe. "Pflegetagebuch"
- Wahl zwischen häuslicher und stationärer Pflege
- Erfolgt die Pflege durch Angehörige oder durch einen ambulanten Pflegedienst?
- Anforderung eines Kostenvergleiches der zugelassenen ambulanten Pflegedienste oder stationären Pflegeeinrichtungen.
Hilfe zur Findung eines geeigneten Pflegeheimes bietet Ihnen die Internetseite www.bkk-pflegefinder.de. Dort können Sie in einem bestimmten Ort oder im Umkreis von einer vorgegebenen Postleitzahl ein Pflegeheim suchen und erhalten eine detaillierte Bewertung über die Qualität der Pflegeeinrichtung.
Pflegetagegeld - Pflegekosten - Pflegerente
Zielgruppe für eine Pflegezusatzversicherung
Alle gesetzlich und privat Pflegepflichtversicherten und diejenigen, die sich selbst und Angehörige vor den finanziellen Folgen im Pflegefall schützen möchte.
Pflegetagegeldversicherung
Für jeden Tag der festgestellten Pflegebedürftigkeit, nach Ablauf der tariflichen Karenzzeit, erhält der Versicherte ein
Tagegeld, ohne dass die tatsächlichen Kosten nachgewiesen werden müssen. Das Pflegetagegeld wird nach den fünf
Pflegegraden gestaffelt.
Pflegekostenversicherung
Die Pflegekostenversicherung dient als prozentuale Aufstockung der sozialen bzw. privaten Pflegepflichtversicherung. Verbleibende Kosten, die nach Ausschöpfung des Höchstsatzes der Pflegepflichtversicherung entstehen, können somit gedeckt werden.
Die Pflegekostenversicherung kommt nur für nachgewiesene Kosten auf. Der Versicherte muss also die Rechnung des Pflegeheimes oder des Pflegedienstes einreichen. Die Kostenerstattung beschränkt sich dabei auf die im Katalog der gesetzlichen Pflegeversicherung aufgeführten Leistungen. Durch die Bindung der Pflegekostenversicherung an den Kassensatz kann die Leistung geringer ausfallen.
Pflegerentenversicherung
Die Pflegerente ist anders als die Pflegetagegeld- und Pflegekostenversicherung Bestandteil der Lebensversicherung. Das Risiko, zu einem Pflegefall zu werden, wird mit einer Renten- oder Kapitallebensversicherung abgesichert. Der Versicherte erhält eine monatliche Rentenzahlung seines Versicherers. Die Höhe des Auszahlungsbetrages richtet sich ausschließlich nach dem Grad der Pflegebedürftigkeit, der Staffelung des gewählten Tarifs und der frei vereinbarten Rente. Die Höhe und Art der tatsächlichen Aufwendungen sowie der Ort der Pflege haben keinen Einfluss auf die Zahlung.
Der Beitrag zur Pflegerentenversicherung ist tendenziell höher, da der Lebensversicherer, im Gegensatz zu den Krankenversicherungsunternehmen, seine zugesagte Leistung nicht mehr durch Beitragsanpassungsklauseln nachträglich verändern kann. Jedoch bietet die Pflegerentenversicherung eine Überschussbeteiligung an, die sich auch zur Beitragsreduktion einsetzen lässt.
Übersicht Pflegeversicherung
Pflegetagegeld | Pflegekosten | Pflegerente | |
Versicherer | Krankenversicherer | Krankenversicherer | Lebensversicherer |
Leistungsumfang | Zahlung eines festen Tagessatzes. | Erstattung der Restkosten, die durch die gesetzliche Pflegeversicherung nicht abgedeckt sind (Festlegung von Höchstsätzen). | Rentenzahlung |
Verwendung der Leistung | Der Versicherte kann frei über das Geld verfügen. | Leistungen sind zweckgebunden. Ein Nachweis durch Rechnungen muss erfolgen. | Der Versicherte kann frei über das Geld verfügen. |
Was es sonst noch gibt - „Pflege-Bahr“
Bei Pflege-Bahr handelt es sich um eine staatlich geförderte Pflegeergänzungsversicherung (60 Euro pro Jahr). Bedingt durch die Annahmeverpflichtung der Versicherer eignet sich dieser Lösungsweg für Kunden, die bereits eine gewisse Krankengeschichte vorweisen. Hierbei sollte jedoch bedacht werden, dass eine Wartezeit von bis zu fünf Jahren abzuleisten ist, die absicherbaren Sätze begrenzt und in der Regel nicht ansatzweise ausreichend sind, um die Versorgungslücke zu schließen. Wer auf „regulärem Weg“ Schutz erhalten kann, fährt mit diesem deutlich besser.
Fazit:
Der rechtzeitige Abschluss einer privaten Pflegezusatzversicherung schützt Versicherte und deren Angehörige vor einer finanziellen Überbelastung bei Eintritt eines Pflegefalls. Entstehende Versorgungslücken können geschlossen und eine optimierte Pflege sichergestellt werden.